Hauptunterschied: Anteilseigner oder Anteilseigner beziehen sich auf eine Einzelperson oder eine Organisation, die Aktienanteile an einer Aktiengesellschaft besitzt. Es ist ein legales Verfahren, um die Aktien zu besitzen. Es besteht kein Unterschied zwischen einem Aktionär und einem Aktionär. Daher werden Aktionär und Aktionär austauschbar verwendet.
Das Konzept der Aktionäre und Aktiengesellschaften entwickelte sich im 17. und 18. Jahrhundert in Europa. Später, in den frühen 1800er Jahren, wurde in New York City, Amerika, ein Zentrum des Aktienhandels gegründet. Seitdem hat sich die Definition eines Aktionärs oder eines Aktionärs geändert. Ein Aktionär ist zu einem wichtigen Bestandteil des Finanzprofils eines Unternehmens geworden. Ein Aktionär kann eine Einzelperson oder auch ein großes Finanzinstitut sein. "Mehrheitsaktionär" ist derjenige, der mehr als die Hälfte des Wertes eines Unternehmens besitzt. Ein Aktionär kann die Aktien von der Gesellschaft selbst oder von einem bestehenden Aktionär kaufen. Es gibt hauptsächlich zwei Arten von Aktionären -
- Privatanleger - bezieht sich auf Personen, die ihr eigenes Geld investieren.
- Institutionelle Anleger - dazu gehören die Organisationen, die das Geld anderer investieren, wie Banken, Versicherungen usw.
Vergleich zwischen Aktionär und Aktionär:
Aktionär | Aktionär | |
Definition | Anteilseigner oder Anteilseigner bezieht sich auf eine Einzelperson oder eine Organisation, die Aktienanteile an einer Aktiengesellschaft besitzt. | Aktionär ist ein Synonym für Aktionär. In den USA wird der Begriff ausdrücklich als ein Aktionär bezeichnet. |
Ursprung | Old English scearu "ein Schneiden, Scheren, Tonsur; ein Teil oder eine Division, Agent Substantiv aus dem Hold, Old English Haldan (Anglian), Healdan (Westsachsen), " zu enthalten, zu erfassen; behalten; pflegen, schätzen " | Old English Stocc "Stumpf, Pfahl, Pfahl, Baumstamm, Protokoll", Agent Substantiv aus der Warteschleife, Old English Haldan (Anglian), Healdan (West Saxon), "zu enthalten, zu erfassen, zu pflegen, zu pflegen" |
Verwendungszweck | Seit 1830 | Seit 1753 |