Hauptunterschied: Verdächtiger ist eine Person, von der man annimmt, dass sie ein Verbrechen begangen hat, gegen das ermittelt wird. Angeklagter bezieht sich dagegen auf eine Person, die wegen eines Verbrechens angeklagt ist.
Verdächtiger bezieht sich auf die Person, die wegen eines Verbrechens ermittelt wird. Die Strafverfolgungsbehörde oder die Staatsanwaltschaft ist dieser Person gegenüber misstrauisch und befragt daher den Verdächtigen intensiv. Dies bedeutet nicht, dass ein Strafverfahren gegen diese Person eingeleitet wird.
Der Verdächtige ist mit einer Straftat verbunden, da die Ermittlungsbehörden aus verschiedenen Gründen Grund haben, ihn als den Straftäter zu betrachten, der eine Straftat begangen oder eine wichtige Rolle bei der Straftat gespielt hat. Das Wort selbst deutet darauf hin, dass der Verdächtige wegen Straftaten verdächtigt wird. Es ist wichtig anzumerken, dass der Verdächtige nur derjenige ist, der das Verbrechen begangen hat. Später, in den Ermittlungen und weiteren Verfahren, könnte er bei dem Verbrechen keine Rolle spielen. Daher handelt es sich nur um ein Verdachtszenario.
Der Hauptunterschied zwischen dem Verdächtigen und dem Angeklagten besteht darin, dass im Gegensatz zu einem Verdächtigen eine Anklageschrift gegen einen Angeklagten bestätigt wird. Es ist wichtig zu erwähnen, dass ein Angeklagter nicht die verurteilte Person bedeutet. Ein Angeklagter wird zu einer verurteilten Person, wenn er für ein Verbrechen schuldig gesprochen wird. Ein Verdächtiger wird als Angeklagter bezeichnet, wenn er einfach vor Gericht gestellt wird.
Im Gegensatz zur Inhaftierung eines Verdächtigen erfolgt die Inhaftierung des Angeklagten in der Regel automatisch. Dem Beschuldigten stehen oft Rechte zu, die einem Verdächtigen nicht gewährt werden. Dies liegt daran, dass ein Angeklagter vor Gericht eine starke Verteidigung vorbringen muss, andernfalls kann er für schuldig befunden werden. Die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten unterscheiden sich jedoch zwischen den Ländern.
Vergleich zwischen Verdächtigen und Beschuldigten:
Vermuten | Angeklagte | |
Definition | Ein Verdächtiger ist eine Person, von der angenommen wird, dass sie ein Verbrechen begangen hat, gegen das ermittelt wird | Angeklagter bezieht sich auf eine Person, die wegen eines Verbrechens angeklagt ist. |
Wortherkunft | vom lateinischen Verdächtigen zum Misstrauen | Vom lateinischen Accūsāre bis zum Konto |
Haft | In der Regel kommt das nicht automatisch | Im Allgemeinen kommt automatisch |
Befasst sich mit | Vorwürfe | Anschuldigungen |