Hauptunterschied: FCA und Ex Works sind zwei Arten von Incoterms-Regeln. Ex Works ist eine der einfachsten und grundlegendsten Versandanordnungen. Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, die Waren in seinen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, wo der Käufer darauf zugreifen kann. Bei FCA ist der Verkäufer für die Bereitstellung der Waren und die Organisation des Transports auf Gefahr und Kosten des Käufers verantwortlich.
FCA und Ex Works sind zwei Arten von Incoterms-Regeln. Incoterms steht für internationale kommerzielle Begriffe, die eine Reihe von kommerziellen Begriffen sind, wie von der Internationalen Handelskammer (ICC) definiert. Dies sind die Standards, die bei internationalen Handelsgeschäften verwendet werden. Incoterms sind eine Reihe von Handelsklauseln, die sich auf übliche vertragliche Verkaufsverfahren beziehen. Die Incoterms sollten die mit dem Transport und der Lieferung von Waren verbundenen Aufgaben, Kosten und Risiken klar kommunizieren. Das ICC zielte darauf ab, die Unsicherheiten zu beseitigen, die sich aus den unterschiedlichen Auslegungen der Begriffe ergeben. Daher veröffentlichte er eine Liste international anerkannter Begriffe und Regeln.
EXW - ab Werk (benannter Lieferort)
Der Begriff Ex Works wird häufig verwendet, wenn ein Erstangebot für den Verkauf von Waren erstellt wird. Es sind die Grundkosten der Ware ohne die Versandkosten. EXW bedeutet, dass ein Verkäufer die Ware zum vereinbarten Termin in seinem Hause abholbereit hat. Die Verkäuferarbeit ist dann erledigt. Der Käufer muss die Ware abholen, verladen, versenden oder exportieren und am gewünschten Ort entladen, alles auf seine Kosten. Der Käufer ist daher für die Sicherheit der Waren, die Ausfuhrgebühren, die Versicherung und alle anderen mit dem Versand verbundenen Kosten verantwortlich. Der Käufer trägt das gesamte Risiko.
FCA - Free Carrier (benannter Lieferort)
Bei dieser Art von Transaktion ist der Verkäufer für die Bereitstellung der Waren und die Organisation des Transports verantwortlich. Der Verkäufer handelt jedoch auf Gefahr und Kosten des Käufers. Das heißt, wenn die Waren zur Ausfuhr bereit sind, liefert der Verkäufer die Waren an einen vorgegebenen Hafen oder Zielort, beispielsweise an die Laderampen. Der Verkäufer bezahlt für die Beförderung zum benannten Auslieferungsort, wo die Ware und die eingegangene Gefahr auf den ersten vom Käufer genannten Frachtführer oder Spediteur übergehen. Der Käufer übernimmt ab diesem Zeitpunkt alle Versandkosten einschließlich Exportgebühren und Versicherungskosten.