Hauptunterschied: F1-Visa sind am häufigsten für Studenten gedacht, die einen Abschluss in den USA erwerben möchten und nach ihrem Abschluss eine Beschäftigung in diesem Land suchen möchten. J1-Visa sind eher für Personen gedacht, die an einem Kulturaustauschprogramm in den USA teilnehmen oder ein spezielles Fachwissen erlernen möchten.

Bei den F1-Visa handelt es sich um Nicht-Einwanderer-Visa, die für Studenten gelten, die in den USA studieren möchten. Es ermöglicht Ausländern, sich im Land weiterzubilden (akademische Studien und / oder Sprachkurse). Das Visum gilt für einen vollständigen Studiengang wie Bachelor, Master oder PhD. F-1-Studenten müssen zeigen, dass sie sich während ihres Aufenthalts in den USA selbst ernähren können, da ihre Beschäftigungsmöglichkeiten recht begrenzt sind. Es gibt andere Arten von F-Visa, z. B. F2, das für Kinder und Ehepartner von F1-Visuminhabern bestimmt ist, und F3-Visa, für Grenzpendler, die im eigenen Land wohnen, aber in den Vereinigten Staaten studieren (Länder wie Mexiko oder Kanada). .

F1-Visa sind in der Regel für Studenten, die einen Abschluss in den USA erwerben möchten und nach ihrem Abschluss eine Beschäftigung in diesem Land suchen möchten. J1-Visa sind eher für Personen gedacht, die ein Kulturaustauschprogramm in den USA besuchen oder ein spezielles Fach in einem Spezialgebiet wie Medizin, Lehre usw. erlernen möchten.
Vergleich zwischen F1 und J1 Visum:
F1 Visum | J1 Visum | |
Finanzierung | Die Finanzierung kann aus privaten oder externen Mitteln (oder einer Kombination aus beiden) erfolgen. | Sie müssen einen erheblichen Teil ihrer Finanzierung aus einer anderen als persönlichen Quelle erhalten. |
Finanzierungsnachweis | Der neu zugelassene Schüler muss der Schule und dem US-Konsulat einen Nachweis über ausreichende Mittel für sein erstes Studienjahr in den USA vorlegen | Der neu zugelassene Schüler muss der Schule und dem US-Konsulat den Nachweis erbringen, dass er für die gesamte Dauer seines akademischen Programms in den USA über ausreichende finanzielle Mittel verfügt |
Beschäftigung auf dem Campus | Während des gesamten Studiums ist eine Teilzeitbeschäftigung auf dem Campus erlaubt. Während der Pausen können Schüler mit F1-Status Vollzeit arbeiten | Während des gesamten Studiums ist eine Teilzeitbeschäftigung auf dem Campus erlaubt. Studenten, die den Status J1 haben, dürfen während der Pausen nur Vollzeit arbeiten, nachdem sie von ihrem Stellvertreter (OISS-Berater) zugelassen wurden. |
Off-Campus-Beschäftigung | Studenten können sich für ein optionales Praktikum (OPT) entscheiden. Studenten können sich für einen Zeitraum von 12 Monaten bewerben, in dem sie an einem Off-Site-Programm teilnehmen können, das sich direkt auf ihr Studienprogramm bezieht. | Die akademische Ausbildung kann bis zu 36 Monate (in einigen Fällen) einer Arbeit sein, die in direktem Zusammenhang mit ihrem Studiengang steht. Diese Beschäftigung außerhalb des Campus kann sowohl während des Studiums als auch nach dem Abschluss genutzt werden. |
Abhängige | Angehörige mit einem F-2-Status können weder studieren noch studieren. | Angehörige im J-2-Status können während der gesamten Dauer des J-1-Studentenprogramms eine Erlaubnis beantragen, in den USA zu arbeiten, sobald sie in die USA in der J-2-Kategorie aufgenommen wurden. |
Bar | Keine Bar von der Rückkehr | Studierende werden für zwölf Monate von der Rückkehr in die USA unter der J1-Forschungskategorie ausgeschlossen, wenn sie länger als sechs Monate an einer J1 studieren. |
Berechtigung | F-2-Ehepartner sind nicht berechtigt, in den USA Vollzeit zu studieren. F-2-Ehepartner können an einem Studium teilnehmen, das lediglich aus Berufs- oder Erholungszwecken besteht. F-2-Kinder in Primar- und Sekundarschulen können in den USA Teilzeit- oder Vollzeitstudium absolvieren | J-2-Angehörige können in den USA Teilzeit oder Vollzeit studieren |
Erweiterung | Der Student darf sein Visum übertragen, wenn er nach Beendigung seines Studiums eine Stelle findet. Für die Postdoktorandenforschung ist eine Verlängerung um bis zu 18 Monate möglich. | Eine 17-monatige STEM-Erweiterung ist möglich. Ein Stellenangebot ist nicht erforderlich. |
Körperliche Präsenz für zwei Jahre im Heimatland | Nein | Ja. J-1-Austauschstudenten müssen mindestens zwei Jahre lang eine Anforderung zur körperlichen Präsenz im Heimatland aufrechterhalten |
Typen | F1: für Vollzeitstudierende F2: für Ehepartner und Kinder von F-1-Visuminhabern F3: "Grenzpendler", die während ihres Schulbesuchs in den Vereinigten Staaten in ihrem Herkunftsland wohnen. | Privatsektor-Programme:
Regierungs- und akademische Programme:
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